Unterweisung: Erste-Hilfe-Ausbildung (Uni Rostock)

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25.06.2024 || 08:30 bis 16:30 Uhr || Beratungsraum, Schwaansche Str. 2

Ersthelferinnen und Ersthelfer greifen bei Unfällen und medizinischen Notfällen ein, um Sofortmaßnahmen einzuleiten. Sie sind Bestandteil der Erste-Hilfe-Organisation, die von der Hochschulleitung generell und den Führungskräften vor Ort sichergestellt werden muss.

An den Erste-Hilfe-Lehrgängen müssen alle von den Fakultäten und den zentralen Einrichtungen benannten Ersthelferinnen und Ersthelfer teilnehmen. Zu unterscheiden sind dabei die Erste-Hilfe-Ausbildung zum Erwerb der Kompetenzen in Erster Hilfe und die Erste-Hilfe-Fortbildung zur regelmäßigen Auffrischung, d.h. im Zwei-Jahres-Rhythmus, der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Lehrgänge dauern jeweils einen Tag und werden zentral organisiert.

Info zur Teilnahme
Bei diesem Lehrgang handelt es sich um die Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. um die Grundausbildung für betriebliche Ersthelfende. Sie ist denjenigen Kolleginnen und Kollegen vorbehalten, die noch keinen Erste-Hilfe-Lehrgang besucht haben oder deren Ausbildung oder letzte Fortbildung länger als zwei Jahre zurückliegen.

Betriebliche Ersthelfende, die lediglich eine Auffrischung benötigen, melden sich bitte für die Erste-Hilfe-Fortbildung an. Sollte sich abzeichnen, dass Plätze für diesen Lehrgang frei bleiben, wird er für Ersthelfende mit Fortbildungsbedarf geöffnet. Dies wird zum gegebenen Zeitpunkt in diesem Eintrag kenntlich gemacht.

Kosten
kostenfrei für die Beschäftigten der Universität Rostock

Umsetzung
umgesetzt durch die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
organisiert durch S31 Organisationsberatung

Anmeldung
Dieser Lehrgang ist aktuell ausgebucht. Sie haben die Möglichkeit, sich über das Online-Formular auf die Warteliste setzen zu lassen. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn Sie einen freigewordenen Platz annehmen.

Hinweise

Neu: Zwei Wochen vor dem Lehrgangstermin, am 11.06.2024 ist Meldeschluss. Bei Abmeldungen nach Meldeschluss oder Nicht-Erscheinen zum Lehrgangstermin können Ausfallgebühren entstehen, die der Einzelorganisation (Fakultät, Zentraler Dienstleister) per Umbuchung in Rechnung gestellt werden.

Sollte die notwendige Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang bis zum Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden in diesem Fall per E-Mail informiert.


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